
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Benutzung der EVOcard
Gültig ab: 01.06.2026
1. Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für den Vertrag, mit dem der Kunde („Sie“ oder „Ihr“) eine von der Eurofins Genomics Germany GmbH oder deren verbundenen Unternehmen („verbundenes Unternehmen“) (im Folgenden „Eurofins Genomics“) ausgestellte EVOcard (im Folgenden „EVOcard“ oder „Karte“) erwirbt und nutzt.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich für den Vertrag über den Erwerb und die Nutzung einer EVOcard. Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden hiermit abgelehnt. Sie gelten nur, wenn und soweit Eurofins Genomics ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat; die Textform (§ 126 b BGB) ist ausgeschlossen. Der Widerspruch von Eurofins Genomics gegen Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt insbesondere auch dann, wenn Eurofins Genomics in Kenntnis Ihrer abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Leistung vorbehaltlos erbringt sowie wenn Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestimmungen enthalten, die über die Bestimmungen dieser Bedingungen hinausgehen.
1.3 Die in Ziffer 1.2, Ziffer 1.4, Ziffer 4.4, Ziffer 4.5, Ziffer 6.3, Ziffer 6.4, Ziffer 8.1, Ziffer 8.2, Ziffer 9.2 und Ziffer 9.3 genannten Bestimmungen finden keine Anwendung, wenn Sie Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
1.4 Zukünftige Änderungen dieser AGB werden Ihnen spätestens sechs (6) Wochen vor dem geplanten Zeitpunkt ihres Inkrafttretens in Textform (§ 126b BGB) angeboten.
Sie müssen Änderungen, die wesentliche Vertragsbestandteile betreffen, d. h. Elemente, die die Identität der Vertragsparteien und die von Eurofins Genomics erbrachten Leistungen regeln, nach Erhalt des Angebots gemäß Ziffer 1.4 Satz 1 ausdrücklich zustimmen, damit diese zum vorgeschlagenen Zeitpunkt wirksam vereinbart sind. Wenn Sie nicht zustimmen, gelten weiterhin die bisherigen Bedingungen ohne die von Eurofins Genomics angebotenen Änderungen. Eurofins Genomics wird Sie in seinem Angebot gemäß Ziffer 1.4 Satz 1 ausdrücklich darauf hinweisen.
Sie müssen innerhalb von sechs (6) Wochen nach Erhalt des Angebots gemäß Ziffer 1.4 Satz 1 in Textform (§ 126b BGB) Widerspruch gegen alle Änderungen einlegen, die keine wesentlichen Teile des Vertrags betreffen. Unterlassen Sie dies, gilt Ihr Schweigen als Zustimmung zu den von Eurofins Genomics angebotenen Änderungen, und die angebotenen Änderungen gelten mit Wirkung zum vorgeschlagenen Zeitpunkt als vereinbart. Erklären Sie Ihren Widerspruch in Textform (§ 126b BGB) innerhalb der vorgenannten Erklärungsfrist, gelten die bisherigen Bedingungen ohne die von Eurofins Genomics angebotenen Änderungen weiterhin. Eurofins Genomics wird Sie in dem Angebot gemäß Ziffer 1.4 Satz 1 ausdrücklich auf die vorgenannte Erklärungsfrist sowie auf die Folgen Ihres Schweigens und Ihres Widerspruchs hinweisen. Die vorgenannte Erklärungsfrist beginnt für Sie erst zu laufen, wenn Eurofins Genomics Ihnen in seinem Angebot gemäß Ziffer 1.4 Satz 1 die Informationen gemäß Ziffer 1.4 Satz 7 zur Verfügung stellt.
1.5 Diese AGB liegen in einer deutschen und einer englischen Fassung vor. Bei Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung ist die deutsche Fassung maßgebend.
2. Zweck der EVOcard, zugehöriges Guthaben
2.1 Mit der EVOcard können Sie bei Abschluss eines Vertrags über Dienstleistungen oder Waren von Eurofins Genomics bargeldlos für Dienstleistungen und Waren von Eurofins Genomics bezahlen. Das zugehörige Guthaben ist der Gesamtbetrag der verbleibenden Mittel, über die Sie auf Ihrer EVOcard verfügen.
2.2 Sobald Sie eine EVOcard mit Ihrem Konto verknüpft haben, können Sie über das Online-Portal Guthaben aufladen, um ein zugehöriges Guthaben zu bilden.
2.3 Wenn Sie einen Vertrag mit Eurofins Genomics abschließen und Ihre EVOcard als Zahlungsmittel verwenden, wird der entsprechende Kaufpreis vom Guthaben Ihrer EVOcard abgezogen. Ein nicht genutzter Betrag verbleibt auf Ihrer EVOcard. Übersteigt ein Vertrag den auf Ihrem zugehörigen Guthaben verfügbaren Betrag, wird der über Ihr zugehöriges Guthaben hinausgehende Betrag über eine andere hinterlegte Zahlungsmethode oder die von Ihnen angegebene Kreditkarte abgebucht. Ist keine alternative Zahlungsmethode verfügbar, kommt der Vertrag nicht zustande.
2.4 Eurofins Genomics stellt keine physische EVOcard aus, sondern nur eine virtuelle EVOcard in digitaler Form. Diese virtuelle EVOcard stellt Ihr zugehöriges Guthaben in digitaler Form dar und kann, wo zulässig, im Online-Shop von Eurofins Genomics verwendet werden.
3. Einschränkungen bei der Nutzung der EVOcard
3.1 Die EVOcard ist ausschließlich als Zahlungsmittel beim Abschluss eines Vertrags über Dienstleistungen oder Waren von Eurofins Genomics bestimmt, für die Eurofins Genomics die Zahlung mit der EVOcard ermöglicht hat.
3.2 Sobald Sie eine EVOcard mit Ihrem Konto verknüpft haben, können Sie das Guthaben auf der EVOcard nicht mehr außerhalb des verknüpften Kontos nutzen.
3.3 Eine EVOcard darf nicht als Zahlungsmittel für Verträge über Dienstleistungen oder Waren verwendet werden, die gegen geltendes Recht verstoßen oder mit betrügerischen, irreführenden oder rechtswidrigen Aktivitäten in Verbindung stehen. Sollte Eurofins Genomics Kenntnis davon erlangen, dass eine EVOcard für eine dieser untersagten Aktivitäten verwendet wird, werden unverzüglich Maßnahmen gegen den Nutzer dieser EVOcard ergriffen und die EVOcard gesperrt. Es gelten die Bestimmungen in den Abschnitten 4.2 bis 4.5.
4. Zusätzliche Einschränkungen bei der Nutzung der EVOcard, Folgen einer verbotenen Nutzung einer EVOcard
4.1 Eurofins Genomics verwaltet Informationen über den Status einer EVOcard. Sollten Sie Informationen zu Ihrer EVOcard, dem Status Ihres Kontos und/oder einem zugehörigen Guthaben benötigen, wenden Sie sich bitte an Eurofins Genomics.
4.2 Es ist Ihnen untersagt, eine EVOcard in einer Weise zu nutzen, die rechtswidrig, betrügerisch, irreführend, täuschend, unlauter oder in anderer Weise schädlich für Eurofins Genomics oder deren Kunden ist oder gegen diese AGB verstößt.
4.3 Wenn Eurofins Genomics den begründeten Verdacht hat, dass eine in Abschnitt 4.2 verbotene Nutzung der EVOcard vorliegt, kann Eurofins Genomics Ihre EVOcard und/oder Ihr Konto vorübergehend sperren und Sie um Klarstellung bitten. Bestätigt sich der Verdacht, kann Eurofins Genomics Ihre EVOcard und/oder Ihr Konto kündigen. Wir werden Sie unverzüglich über jede Sperrung oder Kündigung Ihrer EVOcard und/oder Ihres Kontos sowie über Ihr Widerspruchsrecht informieren. Im Falle einer ungerechtfertigten Sperrung oder Kündigung Ihrer EVOcard und/oder Ihres Kontos werden wir Ihre EVOcard unverzüglich entsperren bzw. Ihre EVOcard und das zugehörige Guthaben und/oder Ihr Konto wiederherstellen.
4.4 Zusätzlich zu den in Abschnitt 4.3 genannten Rechten behält sich Eurofins Genomics das Recht vor, bei begründetem Verdacht oder der Feststellung, dass eine nach Abschnitt 4.2 verbotene Nutzung vorliegt oder vorgelegen hat, bei Vertragsabschlüssen mit Ihnen eine andere Zahlungsmethode als die EVOcard zu verlangen, keine Verträge mehr mit Ihnen abzuschließen und für bereits mit Ihnen abgeschlossene Verträge eine andere Zahlungsmethode als die EVOcard zu verlangen.
4.5 Im Falle eines schuldhaften Verstoßes gegen Ihre vorstehende Verpflichtung gemäß Ziffer 4.2 haften Sie für alle Kosten und Schäden, die Eurofins Genomics oder ihren Organen, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen dadurch kausal entstehen. Diese Haftung umfasst auch eine entsprechende Verpflichtung, Eurofins Genomics oder deren Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aufgrund Ihrer schuldhaften Verletzung der oben genannten Verpflichtung gemäß Ziffer 4.2 von Dritten gegen Eurofins Genomics oder deren Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen geltend gemacht werden.
5. Reload-Funktion
5.1 Sie können die Option aktivieren, Ihr zugehöriges Guthaben automatisch aufzuladen (im Folgenden „Reload“). Sie können diese Funktion über Ihr Konto unter dem Link https://eurofinsgenomics.eu/en/ecom/my-account/my-evocards/ aktivieren. Bei Problemen können Sie sich unter https://eurofinsgenomics.eu/en/eurofins-genomics/contact-us/ an Eurofins Genomics wenden.
5.2 Nach der Aktivierung läuft Reload so lange weiter, bis es manuell über Ihr Konto deaktiviert wird.
5.3 Die für Reload verwendete Zahlungsmethode ist die Standardzahlungsmethode, die Sie mit Ihrem Konto verknüpft haben. Wenn Ihre Standardzahlungsmethode aktualisiert wird, wird die aktualisierte Zahlungsmethode ab dem Zeitpunkt der Aktualisierung für Reload belastet.
5.4 Wenn wir Ihre Standardzahlungsmethode aus irgendeinem Grund nicht belasten können, belasten wir eine andere hinterlegte Zahlungsmethode. Wir werden Sie unverzüglich darüber informieren, dass Ihre Standardzahlungsmethode nicht funktioniert und dass wir beabsichtigen, eine alternative hinterlegte Zahlungsmethode zu belasten. Sie haben nach Erhalt dieser Information fünf (5) Tage Zeit, um der Belastung einer anderen Zahlungsmethode zu widersprechen. Wenn keine andere Zahlungsmethode hinterlegt ist, kann dies dazu führen, dass der von Ihnen festgelegte Aufladebetrag, der Ihrem zugehörigen Guthaben hinzugefügt werden soll, nicht auf Ihr zugehöriges Guthaben gutgeschrieben wird. Dies kann auch bedeuten, dass die Aufladung unterbrochen wird oder fehlschlägt. Es stehen mehrere Zahlungsmethoden zur Verfügung.
5.5 Wir behalten uns das Recht vor, nach unserem vernünftigen Ermessen die Reload-Funktion zu pausieren oder zu deaktivieren. Dies kann sein bei Betrug, Fehlverhalten, rechtswidrigem Verhalten oder Inaktivität in Ihrem Konto, bei Wartungsarbeiten an der IT-Infrastruktur, bei einer Gesetzesänderung, bei der Notwendigkeit der Überprüfung von Informationen, bei einem Problem mit der hinterlegten Zahlungsmethode (z. B. Ablauf oder unzureichende Deckung) oder wenn die Funktion von Eurofins Genomics nicht mehr angeboten wird, Ihr zugehöriges Guthaben ein gesetzlich oder behördlich festgelegtes Limit erreicht oder aus anderen vergleichbaren Gründen geschehen.
Wir werden Sie über die Aussetzung oder Deaktivierung der Reload-Funktion mit einer Frist von dreißig (30) Tagen informieren. Bei Verdacht auf oder bei bestätigtem Betrug, Fehlverhalten, rechtswidrigem Verhalten oder einer rechtswidrigen Verpflichtung können wir die Reload-Funktion ohne vorherige Ankündigung sofort deaktivieren oder aussetzen und werden Sie unverzüglich nach der Aussetzung bzw. Deaktivierung informieren.
6. Sorgfaltspflichten hinsichtlich der sicheren Aufbewahrung der EVOcard und der Kontodaten
6.1 Sie sind dafür verantwortlich, Ihre EVOcard sowie alle zugehörigen Passwörter und Kontodaten sicher aufzubewahren, und dürfen diese nicht an Dritte weitergeben. Sie müssen uns unverzüglich benachrichtigen, sobald Sie Kenntnis von Verlust, Diebstahl, Betrug oder unbefugter Nutzung Ihrer EVOcard und/oder Ihres Kontos erhalten, und die Anweisungen von Eurofins Genomics befolgen. Sobald Eurofins Genomics über den Verlust, Diebstahl, Betrug oder die unbefugte Nutzung einer EVOcard informiert wurde, wird Eurofins Genomics diese EVOcard unverzüglich sperren.
6.2 Eurofins Genomics haftet nicht für Verluste, Schäden oder die unbefugte Nutzung Ihrer EVOcard, sofern diese Verluste, Schäden oder die unbefugte Nutzung auf einen schuldhaften Verstoß Ihrerseits gegen die in Ziffer 6.1 Sätze 1 und 2 genannten Verpflichtungen zurückzuführen sind. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn einer der in Ziffer 7.2 genannten Umstände vorliegt.
6.3 Wird Ihr Konto und/oder Ihre EVOcard unbefugt genutzt, haften Sie für alle unbefugten Transaktionen und sind für alle daraus entstehenden Zahlungsverpflichtungen verantwortlich, sofern Sie eine solche unbefugte Nutzung nicht gemäß Ziffer 6.1 Satz 2 melden.
6.4 Im Falle einer schuldhaften Verletzung Ihrer oben genannten Verpflichtungen gemäß Ziffer 6.1 Satz 1 und 2 haften Sie für alle Kosten und Schäden, die Eurofins Genomics oder ihren Organen, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen dadurch ursächlich entstehen. Diese Haftung umfasst auch eine entsprechende Verpflichtung, Eurofins Genomics oder deren Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aufgrund Ihrer schuldhaften Verletzung der oben genannten Verpflichtungen gemäß Ziffer 6.1 Satz 1 und 2 von Dritten gegen Eurofins Genomics oder deren Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen geltend gemacht werden.
7. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss bezüglich des zugehörigen Guthabens
7.1 Die vertragliche und/oder gesetzliche Haftung von Eurofins Genomics gemäß diesen AGB ist grundsätzlich ausgeschlossen, sofern nachstehend nichts anderes vereinbart ist.
7.2 Der Haftungsausschluss von Eurofins Genomics gemäß Ziffer 7.1 gilt nicht:
- für Schäden, die Eurofins Genomics vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat;
- sofern und soweit Eurofins Genomics nach den zwingenden Bestimmungen des deutschen Produkthaftungsgesetzes haftet;
- sofern und soweit Eurofins Genomics eine Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit übernommen hat und Schäden aus der Verletzung dieser Garantie entstanden sind;
- bei Verzögerungen, sofern ein fester Liefertermin vereinbart wurde;
- bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
7.3 Bei leichter und einfacher Fahrlässigkeit seitens Eurofins Genomics haftet Eurofins Genomics – sofern nicht bereits eine Haftung für Schäden gemäß Ziffer 7.2 besteht – nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags unerlässlich ist und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung von Eurofins Genomics ist dann auf den vertragstypischen und für Eurofins Genomics zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schaden beschränkt.
7.4 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung von Eurofins Genomics für ihre Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie für die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Eurofins Genomics.
7.5 Die EVOcard ist kein Bankkonto, kein Zahlungskonto und kein E-Geld-Produkt. Die auf Ihre EVOcard geladenen Beträge werden nur vorübergehend zur Abwicklung Ihrer Bestellung verwahrt und unterliegen keiner Einlagensicherung oder Anlegerentschädigungsregelung.
8. Gültigkeit des Guthabens auf EVOcards; Löschung inaktiver EVOcards
8.1 Während der Laufzeit einer EVOcard ist ein nicht genutztes Guthaben auf einer EVOcard nicht übertragbar, kann nicht geteilt oder verschenkt werden und wird von Eurofins Genomics nicht erstattet. EVOcards sind nicht gegen Bargeld einlösbar und können nicht gegen eine Barrückerstattung zurückgegeben werden.
8.2 Wenn ein Betrag des zugehöriges Guthabens auf einer EVOcard nicht innerhalb von drei (3) Jahren ab dem Datum, an dem dieser Betrag dem Guthaben gutgeschrieben wurde, ausgegeben wurde, gilt dieser Betrag als verfallen. Sie können ihn nicht mehr nutzen und der Betrag wird nicht erstattet.
8.3 EVOcards, die drei (3) Jahre lang inaktiv waren, können nach Ablauf dieser Frist von Eurofins Genomics gekündigt werden.
9. Kündigung der EVOcard
9.1 Die Parteien können den Vertrag über die Nutzung der EVOcard unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei (2) Monaten schriftlich gegenüber der anderen Partei kündigen. Sie sollten das gesamte noch vorhandene zugehörige Guthaben auf der EVOcard aufbrauchen, bevor die Kündigung der EVOcard wirksam wird.
9.2 Mit Wirksamwerden der Kündigung verfallt das ausstehende oder verbleibende zugehörigen Guthaben und wird nicht erstattet.
9.3 Die Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. In Bezug auf etwaiges ausstehendes oder verbleibendes zugehöriges Guthaben gilt Ziffer 9.2.
Ein wichtiger Grund, der Eurofins Genomics zur Kündigung des Vertrags berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn Sie Ihre vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere die in den Ziffern 4.2 und 6.1 genannten, beharrlich und/oder in erheblichem Maße nicht erfüllen oder anderweitig schuldhaft verletzen.
10. Streitigkeiten und anwendbares Recht
Diese Bedingungen und der Vertrag über die Nutzung der EVOcard unterliegen deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von Eurofins Genomics, sofern Sie Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet auf den Vertrag über die Nutzung der EVOcard keine Anwendung.
11. Datenschutz
Eurofins Genomics respektiert Ihre Privatsphäre und verarbeitet personenbezogene Daten gemäß seiner Datenschutzerklärung, die Sie auf unserer Website finden oder direkt bei Eurofins Genomics anfordern können.
12. Schriftform
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrags über die Nutzung der EVOcard bedürfen der Schriftform (§ 126 BGB). Dies gilt auch für das oben genannte Schriftformerfordernis selbst. § 305b BGB bleibt unberührt.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Vereinbarung über die Nutzung der EVOcard rechtswidrig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Diese Bestimmung kehrt nicht lediglich die Beweislast um, sondern schließt die Anwendung von § 139 BGB aus. Anstelle der rechtswidrigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine rechtswirksame, gültige und durchsetzbare Bestimmung als vereinbart, die den Interessen der Parteien und dem Zweck dieser AGB bzw. der Vereinbarung über die Nutzung der EVOcard am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Falle einer Vertragslücke.